Kosten

Nach den Psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen entscheiden Sie mit mir zusammen, ob ein Antrag für eine genehmigungspflichtige ambulante Psychotherapie gestellt werden soll. Wenn Sie bei mir eine ambulante Psychotherapie beginnen möchten und bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, schreibe ich einen Antrag an Ihre Krankenkasse, über den ein Gutachter anonym entscheidet. Seine Entscheidung teilt er Ihrer Krankenkasse mit, die dann entscheidet, ob sie die ambulante Psychotherapie genehmigt. Je nach Schweregrad der Störung und Behandlungserfordernis können Anträge für eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Behandlungsstunden) oder für eine Langzeittherapie (60 Behandlungsstunden) gestellt werden. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, beginnt Ihre ambulante Psychotherapie.
Therapiephase