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Therapieablauf
Um festzustellen, ob ich für Sie eine geeignete Therapeutin bin, und um Ihnen eine Einschätzung zu ermöglichen, ob Sie mit mir arbeiten wollen, lade ich Sie zunächst zu einem so genannten Erstgespräch, bzw. einer Psychotherapeutischen Sprechstunde ein. Zu diesem Gespräch bitte ich Sie, Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
Im Anschluss an das Erstgespräch und gegebenenfalls weiteren psychotherapeutischen Sprechstunden (mit dem Erstgespräch sind insgesamt maximal 3 Mal 50 Minuten möglich), finden bis maximal vier sogenannte „probatorische Sitzungen” statt, in denen ich mir anhand einer sorgfältigen Diagnostik einen Eindruck von Ihren Problemen und Ihrer Lebensgeschichte verschaffe. Wenn wir feststellen, dass die Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie gegeben sind, stelle ich einen Kurzzeitantrag (zunächst 12 Sitzungen, danach können weitere 12 Sitzungen Kurzzeittherapie beantragt werden) oder einen Langzeitantrag (60 Stunden) bei Ihrer Krankenkasse, der von einem unabhängigen Gutachter anonym geprüft wird. Nach der Genehmigung des Antrages beginnt Ihre Therapie. |
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